Regelungen und Hinweise der Gemeinde Morbach
im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona Virus.

Regelungen und Hinweise der Gemeinde Morbach im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona Virus.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Fußball- und Sportfreunde

 

Auf Grund der aktuellen Entwicklung bezüglich der Ausbreitung des Corona Virus müssen die vom Land Rheinland-Pfalz in der Ministerkonferenz am 14.03.2020, sowie die von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer am 16.03.2020 beschlossenen, weitreichenden Maßnahmen umgesetzt werden.

Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitswesens verfolgen weiterhin das Ziel, die Infektion so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern. Dadurch soll die Zahl der gleichzeitig Erkrankten auf niedrigem Niveau gehalten und Zeit gewonnen werden, um weitere Vorbereitungen zu treffen und das Gesundheitssystem zu entlasten.  

  1. Für den Publikumsverkehr sind zu schließen, u.a.
  • Museen
  • Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und „PRIVATEN“ Sportanlagen,  Schwimmbädern und ähnliche Einrichtungen
  • Spielplätzen

 

  1. Zu verbieten sind
  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen  und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • Zusammenkünfte in Kirchen

 

Vor diesem Hintergrund sind bis auf weiteres alle gemeindlichen Einrichtungen (Gemeindehäuser, Mehrzweckhallen, Grillhütten, Museen, etc.), sowie Kinderspielplätze geschlossen.
Erteilte Zusagen für die Nutzung der vorgenannten Einrichtungen sind zunächst mindestens für den Zeitraum bis nach den Osterferien hinfällig.  

All diese Maßnahmen dienen der Prävention und Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und sollen dazu beitragen, dass sich weniger Menschen gleichzeitig anstecken und damit auch eine Abflachung der Infektionskurve das Gesundheitssystem entlasten wird.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, Unterstützung und Mithilfe

 

Mit den Besten Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung Morbach

 

 

Mitteilung des SV Morbach

 

Der geschäftsführende Vorstand des SV Morbach hat auf Grund der Entwicklung der Infektionsgefahr durch den Corona Virus und der beschlossenen Maßnahmen durch die Bundes- und Landesregierung, sowie der Gemeinde Morbach folgende Entscheidungen getroffen.

 

  1. das Alfons-Jakobs Stadion, sowie das Kunstrasenkleinspielfeld bleibt bis auf weiteres für „alle Nutzer“ geschlossen, bzw. gesperrt. Diese Anordnung gilt sowohl für Training, als auch für Spiele in jeder Form, unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen.

Hinweis :  Auch die Kunstrasenportanlage (große Anlage) ist natürlich gesperrt. (von der Gemeinde Morbach)  

 

  1. Das Clubheim des SV Morbach ist für Vorstandssitzungen, Versammlungen und Feiern jeglicher Art, für „alle Nutzer“ bis auf weiteres geschlossen.

 

Wir schließen uns den Ausführungen unserer Gemeindeverwaltung an und bitten um Euer Verständnis und Mithilfe.

 

Mit den Besten Grüßen und bleibt Gesund

Euer SV Morbach

geschäftsführender Vorstand