Außerordentliche Mitgliederversammlung des SVM
Sonntag, 12.09.2021 | 18 Uhr | Baldenauhalle

Liebe Mitglieder des SV Morbach

 

Am Sonntag, 12. September 2021 findet um 18.00 Uhr in der Baldenau Halle-Festsaal, Jahnstraße, eine Außerordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der wir Euch ganz herzlich einladen.

Wir, der Vorstand des SV Morbach wollen Euch in dieser Versammlung ausführlich über das Vereinsgeschehen und das Vereinsleben seit der letzten Generalversammlung 2018 informieren.
Wir wollen gemeinsam mit Euch die geplante Generalversammlung mit Neuwahl des Vorstandes und der Funktionsträger vorbereiten und Möglichkeiten der Neustrukturierung und Ausrichtung unseres Vereins diskutieren und besprechen.

Unser SV Morbach braucht Eure Hilfe und Unterstützung. Wir laden alle Mitglieder zu dieser wichtigen Versammlung ganz herzlich ein.

 

Tagesordnung :

 

1.)   Eröffnung und Begrüßung

2.)   Ehren und Gedenken der Verstorbenen

3.)   Bericht des Vorstandes

4.)   Bericht Finanzen

5.)   Bericht und Information zur Gründung der Fußballvereinigung
       Hunsrückhöhe Morbach 2020 e.V.

6.)   Wahl eines Versammlungsleiters

7.)   Aussprache zu den vorgenannten Punkten

8.)   Diskussion und Besprechung Neustrukturierung und Ausrichtung
       des SV Morbach

       a)  Personal-Tableau + Funktionsträger - eventuell Änderung

            der Vorstandsstruktur

       b)  Abteilungen : Erhaltung und Stärkung unserer Abteilungen

       c)  Gewinnung von Kooperationspartnern zur Unterstützung

            und Weiterentwicklung unseres Vereins in verschiedenen

            Bereichen

       d)  Erweiterung des Angebotes für Kinder, Jugendliche und

            ältere Menschen

       e)  Eventuell Änderung der Satzung zur Umsetzung der vorge-

            nannten Punkte

 

9.)   Anträge

10.) Sonstiges / Verschiedenes

11.) Termin Generalversammlung mit Neuwahl des Vorstandes

       und der Funkionsträger

12.) Schlusswort

 

Die Außerordentliche Mitgliederversammlung wird enstrechend der geltenden 25. Coronaverordnunmg duchgeführt. Es gilt die 3-G Regel (Geimpft-Genensen-Getestet) für Versammlungen im Innenbereich. Nicht geimpfte oder genesene müssen einen Testnachweis vorweisen. Der Testnachweis kann durch einen negativen Antigen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden. Der Antigen-Schnelltest kann am 12.09.2021 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr an der Kirche am Platz "Pont sur Yonne" kostenfrei und ohne Voranmeldung durchgeführt werden.

 

Sportverein Morbach 1929 e.V.

 

Der Vorstand